Videoüberwachung in Basel lohnt sich dort, wo Sie Ereignisse erkennen, nachvollziehen oder aus der Ferne prüfen möchten: an Eingängen, Laderampen, Parkflächen, Lagern oder Kassenbereichen. Eine gute Anlage beginnt aber nicht beim Kameramodell, sondern bei der Frage, was genau erfasst werden soll und warum.
Wingsecurity plant, installiert und betreut Videoüberwachungsanlagen mit Kameras und Rekordern von Hanwha Vision für Unternehmen, Liegenschaften und Privatkunden in Basel und der Region. Weil wir auch einen Sicherheitsdienst betreiben, denken wir die Anlage von Anfang an zusammen mit der Frage, wer im Alarmfall reagiert.
Von der Planung bis zur Übergabe
Am Anfang steht eine Begehung. Wir klären, welche Bereiche überwacht werden sollen, welche Bildqualität dafür nötig ist (Übersicht oder Identifikation), wie die Lichtverhältnisse tagsüber und nachts sind und wo Kabel, Netzwerk und Rekorder untergebracht werden können. Daraus entsteht ein Kameraplan mit Standorten, Blickwinkeln und Aufzeichnungskonzept.
Nach der Installation richten wir Aufzeichnung, Benutzerrechte und den Fernzugriff per App ein, maskieren Bereiche, die nicht erfasst werden dürfen, und weisen Sie in die Bedienung ein. Auf Wunsch übernehmen wir Wartung, Firmware-Updates und Störungsbehebung.
Kameras von Hanwha Vision
Wir setzen auf Kameras und Rekorder von Hanwha Vision. Die Systeme bieten je nach Modell KI-gestützte Erkennung von Personen und Fahrzeugen, gute Bildqualität bei Gegenlicht und Dunkelheit sowie die Möglichkeit, Privatzonen im Bild dauerhaft zu maskieren. So lassen sich Fehlalarme durch Tiere, Blätter oder Scheinwerfer deutlich reduzieren.
- Innen- und Aussenkameras als Dome-, Bullet- oder Panoramamodell
- Personen- und Fahrzeugerkennung für gezielte Alarme statt Bewegungsflut
- Lokale Aufzeichnung auf einem Rekorder vor Ort, Zugriff per App mit Benutzerrechten
- Privatzonen-Maskierung für Bereiche, die nicht erfasst werden dürfen
- Kombination mit Alarmanlage und Zutrittskontrolle
Datenschutz bei Videoüberwachung in der Schweiz
Wer Personen so filmt, dass sie erkennbar sind, bearbeitet Personendaten — das Datenschutzgesetz ist dann anwendbar. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte fasst die wichtigsten Grundsätze für Private in seinem Merkblatt zur Videoüberwachung durch Private zusammen. Vereinfacht gesagt:
- Erfasst werden soll grundsätzlich nur das eigene Grundstück — nicht das Trottoir, die Strasse oder das Nachbargrundstück.
- Die Überwachung braucht einen Rechtfertigungsgrund, etwa den Schutz von Personen oder Eigentum, und muss verhältnismässig sein.
- Aufnahmen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck nötig sind; der EDÖB nennt als Richtwert in der Regel 24 Stunden.
- Ein gut sichtbares Hinweisschild muss vor dem Betreten des überwachten Bereichs auf die Kameras aufmerksam machen.
- Bildschirme und Aufnahmen dürfen nur berechtigten Personen zugänglich sein.
Kameras am Arbeitsplatz
Für Bereiche, in denen Mitarbeitende arbeiten, gelten zusätzliche Regeln: Systeme, die das Verhalten der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz überwachen sollen, sind nicht zulässig. Kameras, die etwa aus Sicherheitsgründen nötig sind, müssen so ausgerichtet werden, dass Mitarbeitende möglichst nicht erfasst werden (siehe EDÖB: Videoüberwachung am Arbeitsplatz).
Wir berücksichtigen diese Vorgaben bei Kamerastandorten, Blickwinkeln und Maskierungen. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt das nicht — bei heiklen Konstellationen empfehlen wir, die Planung mit Ihrer Rechtsberatung oder Datenschutzverantwortlichen abzustimmen.
Was Sie vorbereiten können
Für eine erste Einschätzung helfen uns Fotos oder Pläne des Objekts, eine Beschreibung der Vorfälle oder Risiken, die Sie abdecken möchten, Angaben zu vorhandener Netzwerkinfrastruktur sowie die Information, wer im Alltag auf die Bilder zugreifen soll.