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Sicherheitstechnik · Video

Videoüberwachung in Basel

Kameras, die das Richtige sehen — und nur das. Wir planen, installieren und betreuen Videoüberwachung mit Systemen von Hanwha Vision, abgestimmt auf Ihr Objekt und das Schweizer Datenschutzrecht.

Techniker montiert eine Hanwha-Vision-Überwachungskamera an der Fassade eines Gewerbegebäudes

Videoüberwachung in Basel lohnt sich dort, wo Sie Ereignisse erkennen, nachvollziehen oder aus der Ferne prüfen möchten: an Eingängen, Laderampen, Parkflächen, Lagern oder Kassenbereichen. Eine gute Anlage beginnt aber nicht beim Kameramodell, sondern bei der Frage, was genau erfasst werden soll und warum.

Wingsecurity plant, installiert und betreut Videoüberwachungsanlagen mit Kameras und Rekordern von Hanwha Vision für Unternehmen, Liegenschaften und Privatkunden in Basel und der Region. Weil wir auch einen Sicherheitsdienst betreiben, denken wir die Anlage von Anfang an zusammen mit der Frage, wer im Alarmfall reagiert.

Von der Planung bis zur Übergabe

Am Anfang steht eine Begehung. Wir klären, welche Bereiche überwacht werden sollen, welche Bildqualität dafür nötig ist (Übersicht oder Identifikation), wie die Lichtverhältnisse tagsüber und nachts sind und wo Kabel, Netzwerk und Rekorder untergebracht werden können. Daraus entsteht ein Kameraplan mit Standorten, Blickwinkeln und Aufzeichnungskonzept.

Nach der Installation richten wir Aufzeichnung, Benutzerrechte und den Fernzugriff per App ein, maskieren Bereiche, die nicht erfasst werden dürfen, und weisen Sie in die Bedienung ein. Auf Wunsch übernehmen wir Wartung, Firmware-Updates und Störungsbehebung.

Kameras von Hanwha Vision

Wir setzen auf Kameras und Rekorder von Hanwha Vision. Die Systeme bieten je nach Modell KI-gestützte Erkennung von Personen und Fahrzeugen, gute Bildqualität bei Gegenlicht und Dunkelheit sowie die Möglichkeit, Privatzonen im Bild dauerhaft zu maskieren. So lassen sich Fehlalarme durch Tiere, Blätter oder Scheinwerfer deutlich reduzieren.

  • Innen- und Aussenkameras als Dome-, Bullet- oder Panoramamodell
  • Personen- und Fahrzeugerkennung für gezielte Alarme statt Bewegungsflut
  • Lokale Aufzeichnung auf einem Rekorder vor Ort, Zugriff per App mit Benutzerrechten
  • Privatzonen-Maskierung für Bereiche, die nicht erfasst werden dürfen
  • Kombination mit Alarmanlage und Zutrittskontrolle

Datenschutz bei Videoüberwachung in der Schweiz

Wer Personen so filmt, dass sie erkennbar sind, bearbeitet Personendaten — das Datenschutzgesetz ist dann anwendbar. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte fasst die wichtigsten Grundsätze für Private in seinem Merkblatt zur Videoüberwachung durch Private zusammen. Vereinfacht gesagt:

  • Erfasst werden soll grundsätzlich nur das eigene Grundstück — nicht das Trottoir, die Strasse oder das Nachbargrundstück.
  • Die Überwachung braucht einen Rechtfertigungsgrund, etwa den Schutz von Personen oder Eigentum, und muss verhältnismässig sein.
  • Aufnahmen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck nötig sind; der EDÖB nennt als Richtwert in der Regel 24 Stunden.
  • Ein gut sichtbares Hinweisschild muss vor dem Betreten des überwachten Bereichs auf die Kameras aufmerksam machen.
  • Bildschirme und Aufnahmen dürfen nur berechtigten Personen zugänglich sein.

Kameras am Arbeitsplatz

Für Bereiche, in denen Mitarbeitende arbeiten, gelten zusätzliche Regeln: Systeme, die das Verhalten der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz überwachen sollen, sind nicht zulässig. Kameras, die etwa aus Sicherheitsgründen nötig sind, müssen so ausgerichtet werden, dass Mitarbeitende möglichst nicht erfasst werden (siehe EDÖB: Videoüberwachung am Arbeitsplatz).

Wir berücksichtigen diese Vorgaben bei Kamerastandorten, Blickwinkeln und Maskierungen. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt das nicht — bei heiklen Konstellationen empfehlen wir, die Planung mit Ihrer Rechtsberatung oder Datenschutzverantwortlichen abzustimmen.

Was Sie vorbereiten können

Für eine erste Einschätzung helfen uns Fotos oder Pläne des Objekts, eine Beschreibung der Vorfälle oder Risiken, die Sie abdecken möchten, Angaben zu vorhandener Netzwerkinfrastruktur sowie die Information, wer im Alltag auf die Bilder zugreifen soll.

Für wen

Für wen sich Videoüberwachung eignet

Gewerbe & Industrie

Überwachung von Arealen, Laderampen, Lagern und Parkflächen.

Detailhandel

Eingangs- und Kassenbereiche, Warenanlieferung und Lager.

Liegenschaften

Eingänge, Tiefgaragen und Veloräume in Wohn- und Geschäftshäusern.

Baustellen

Temporäre Kameralösungen als Ergänzung zur Bewachung.

Privatkunden

Einfamilienhäuser und Ferienwohnungen mit Fernzugriff per App.

Institutionen

Schulen, Vereine und Kulturbetriebe mit klar begrenzten Kamerazonen.

So entsteht Ihre Videoüberwachung

1

Begehung

Ziele, Risiken, Licht und Infrastruktur vor Ort klären.

2

Kameraplan & Offerte

Standorte, Blickwinkel, Aufzeichnung und Datenschutz-Massnahmen.

3

Installation

Montage, Verkabelung, Einrichtung von Rekorder, App und Masken.

4

Betreuung

Einweisung, Wartung und Hilfe bei Störungen.

Installationsgebiet

Wir installieren und betreuen Videoüberwachung in Basel-Stadt und Basel-Landschaft — von Basel und Riehen bis Allschwil, Reinach, Muttenz oder Liestal — sowie nach Absprache in der übrigen Nordwestschweiz und der Deutschschweiz.

Basel-Stadt Basel-Landschaft Nordwestschweiz Deutschschweiz

FAQ

Häufige Fragen zur Videoüberwachung

Darf ich in der Schweiz eine Kamera an meinem Haus anbringen?

Ja, wenn Sie die Grundsätze des Datenschutzgesetzes einhalten: nur das eigene Grundstück erfassen, einen legitimen Zweck verfolgen, verhältnismässig vorgehen, auf die Überwachung hinweisen und Aufnahmen nicht länger als nötig aufbewahren. Der EDÖB hat dazu ein Merkblatt veröffentlicht.

Wie lange darf ich Aufnahmen speichern?

Nur so lange, wie sie für den Zweck tatsächlich gebraucht werden. Der EDÖB nennt als Richtwert in der Regel 24 Stunden. Kommt es zu einem Vorfall, können relevante Sequenzen gesichert und den Behörden übergeben werden.

Kann ich die Kameras per Smartphone ansehen?

Ja. Wir richten den Fernzugriff per App ein und vergeben Benutzerrechte so, dass nur berechtigte Personen Live-Bilder oder Aufnahmen sehen.

Lassen sich bestehende Kameras weiterverwenden?

Teilweise. Wir prüfen vorhandene Komponenten auf Zustand, Kompatibilität und Sicherheitsupdates und sagen Ihnen offen, was sich weiterbetreiben lässt.

Wer reagiert, wenn die Kamera etwas erkennt?

Sie erhalten eine Benachrichtigung per App. Auf Wunsch kann die Anlage mit Wingsecurity verbunden werden, sodass im Rahmen eines Vertrags unser Sicherheitsdienst Ereignisse prüft und bei Bedarf ausrückt.

Videoüberwachung planen lassen

Beschreiben Sie Ihr Objekt und was Sie schützen möchten — wir melden uns innerhalb eines Arbeitstages und vereinbaren eine Begehung.